Stimmen zur 62. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne der BVV Mitte vom 22. Juni 2011 zum Thema Postfuhramt
Die Tagesordnung für die BVV-Ausschusssitzung wurde so geändert, dass das Thema Postfuhramt ganz an das Ende der Sitzung gerutscht war. So blieb nur noch wenig Zeit für eine Diskussion zu diesem Thema. Nur drei RednerInnen wurde – nach dem offiziellen Ende der Sitzung – das Rederecht erteilt. „Gelebte Demokratie“ sieht anders aus. Das müssen sich wohl alle Franktionsvertreter ins Stammbuch schreiben lassen.

Architekt Keilholz bei der Präsentation
Der Elad-Architekt Keilholz hatte – wie schon in der letzten Bauausschusssitzung – Gelegenheit, das Konzept der Elad-Gruppe für den Umbau des Postfuhramtes vorzustellen. Aufgrund der Auflagen des Landesdenkmalrates, der nach der letzten Bauausschusssitzung tagte, wurde das Konzept für den Umbau des Postfuhramtes jedoch nur unwesentlich überarbeitet.
Der Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) hält allerdings den derzeit vorliegenden Entwurf der Elad-Gruppe planungsrechtlich für genehmigungsfähig. Völlig zur Überraschung aller will Ephraim Gothe jetzt sogar auf einen Bebauungsplan verzichten; dem widersprachen Ausschussmitglieder.
Architekt Heinrich Burchard, als Vertreter der Anwohner-Initiative RETTElebenswerteMITTE, der seit 30 Jahren behutsame Stadterneuerung in Berlin betreibt, meldete sich zu Wort. Seine wichtigsten Argumente:
Nach Jahren der behutsamen Stadterneuerung in Berlins Mitte kippt nun der ganze Kiez der Spandauer Vorstadt durch neuerliche bauliche Veränderungen, und zwar durch die massive, hohe und dichte Bebauung, durch die Blockrandschließungen und die massiven Nutzung der Häuser als Hotels. Als Beispiele nennt er dafür den Me Collectors Room, das Freiberger-Gelände und das Areal rund um das Tacheles.
Der von der Elad-Gruppe geplante Umbau für das Postfuhramtes ist seiner Ansicht nach nur ein Baustein von vielen, bei der extremen Verdichtung des Gebietes der Spandauer Vorstadt, von daher ist dieses Projekt grundsätzlich abzulehnen.

Architekt Keilholz ist fasziniert
Prof. Michael Schirner, Vertreter der Initiative und Leiter des Instituts für Kunst und Medien, das direkt an das Postfuhramt angrenzt, übergab dem Vorsitzenden sein Redemanuskript zur Verteilung an die Ausschussmitglieder. Wir zitieren Teile daraus:
Als unmittelbar Betroffener, als Kommunikationsdesigner und als Kunst- und Kulturwissenschaftler setze ich mich aktiv für den Denkmalschutz und für die Interessen der Anwohner und ihrer Initiative Rette lebenswerte Mitte ein.
Wir sind gegen die angekündigte Zerstörung des historischen Postfuhramts als Baudenkmal, die der Anfang vom Ende einer lebenswerten Mitte ist.
Wir sind gegen die Zerstörung der historischen, ersten Betongaragen des Baudenkmals und dem ehemaligen kaiserlichen Postkutschenhof.
Wir fordern, dass der vorhandene Baukörper des Baudenkmals – inklusive Garagen, Postfuhrhof und Posttor an der Auguststraße – so erhalten bleibt wie er jetzt ist.
Wir sind gegen jeden Umbau, Anbau und Neubau des denkmalgeschützten Postfuhramts.
Wir sind gegen den Bau von Luxusapartment-Wohnblocks und Shopping-Center-Komplex; vor allen sind wir gegen Bau eines monströsen Hotelkolosses und gegen die Riesen-Tiefgarage mit Unmengen Stellplätzen unter dem Postfuhrhof.
Wir sind dagegen, dass durch die Errichtung eines monströsen Hotelbettenkomplexes mit über hundert Stellplätzen die gesamte Verkehrsstruktur der umliegenden Straßen und das Leben des Kiezes radikal zerstört werden.
Wir fordern alle Verantwortlichen auf: Rettet das Postfuhramt, kämpft für den Kiez und stoppt Elad.
Eine Anwohnerin aus der Auguststraße 5 sagte, dass die „Durchwegung“ des PFA hin zur Auguststraße abzulehnen sei, da der Kinderspielplatz, der zum Teil von 50 bis 100 Kindern am Tag genutzt wird, so nicht mehr nutzbar sei.
Dies bekräftigte auch eine weitere Anwohnerin aus der Auguststraße 5 – die meinte, dass sie selbst als Mutter den Kinderspielplatz mit ihrem Kind nutze. Sie brachte als ein weiteres wichtiges Argument gegen die Bebauungspläne der Elad-Gruppe ein, dass die Durchwegung am Kinderspielplatz vorbei in der Auguststraße, letztlich dazu führen wird, dass Horden von Touristen, gar ganze Pup-Crawls dort lang marodieren und Unmengen an Unrat hinterlassen werden.
Wir zitieren aus dem Schreiben des Anwalts Cord Heinichen – dem anwaltlichen Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft Auguststraße 6 – an den Bezirksstadtrat Gothe:
„… In der Ausschusssitzung wurden dessen Mitglieder von Vertretern des Investors und Ihnen über den aktuellen Planungsstand des Bauvorhabens informiert. Dabei stellte sich heraus, dass das Bauvorhaben der Bebauungsplanung gemäß Beschluss vom 22. März 2011 des Bezirksamts über die Aufstellung des Bebauungsplans 1-71 für das Postfuhramtsgelände eindeutig entgegensteht:
Das im Aufstellungsbeschluss enthaltene Planungskonzept sieht die Bebaubarkeit des Postfuhramtgeländes bis zu einer GRZ von 0,6 vor und bis zu einer GFZ von 2,2. Beide Werte werden durch die aktuelle Planung des Investors mit einem GRZ von 0,94 bzw. einer GFZ von 3,45 ganz erheblich überschritten.
Insofern können die Nachbarn berechtigterweise erwarten, dass das bzw. ein etwaiges Baugesuch des Investors entsprechend Ziffer III. des Aufstellungsbeschlusses nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt wird, soweit und solange es dem Planungskonzept noch entgegensteht.
Ihren Ausführungen konnte demgegenüber entnommen werden, dass das Bezirksamt den entgegengesetzten Weg beschreiten möchte, indem es den Aufstellungsbeschluss aufhebt, um die Diskrepanz zwischen dem bezirklichen Planungskonzept und der Bebauungsplanung des Investors zu dessen Vorteil beseitigt. Bei Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses könnte das Postfuhramtgelände vom Investor gemäß § BauGB als ungeplanter Innenbereich bebaut werden.
Sachliche bzw. nachvollziehbare Gründe hierfür wurden von Ihnen bisher nicht genannt: Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB darf Bauleitplanung nur insoweit betrieben werden, als das städtebaulich erforderlich ist …. In Hinblick auf die Rechtspflicht der Verwaltung, sich gesetzeskonform zu verhalten, ist daher anzunehmen, dass ein entsprechendes städtebauliches Erfordernis zum Zeitpunkt des Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (22. März 2011) bestand und auch heute noch besteht … In der Ausschusssitzung ist des Weiteren unklar geblieben, wie der zusätzliche Verkehr bewältigt werden soll, der durch die – angeblich von 110 auf 80 Stellplätze „abgespeckte“ – Tiefgarage entstehen würde. Nach Lage der Dinge wird dieser zusätzliche Verkehr ggf. die bereits jetzt stark belastete Auguststraße noch weit stärker belasten. …“
Fazit: Das Bauvorhaben des Investors widerspricht dem beschlossenen Bebauungsplan. Für eine Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gibt es keine sachlichen bzw. nachvollziehbaren Gründe, sie ist abzulehnen. Die Anwohner-Initiative wird gegen die Willkür des Investors und der Verwaltung mit allen Mitteln ihre Rechte und Interessen durchsetzen. Die Anwohner-Initiative fordert alle Beteiligten auf: Rettet das Postfuhramt, kämpft für den Kiez und stoppt Elad.